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   OLG Dresden, 14.07.2006 - 21 U 984/06   

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https://dejure.org/2006,9482
OLG Dresden, 14.07.2006 - 21 U 984/06 (https://dejure.org/2006,9482)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.07.2006 - 21 U 984/06 (https://dejure.org/2006,9482)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 21 U 984/06 (https://dejure.org/2006,9482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung einer Scheidungsvereinbarung; Behandlung nachträglich entstandener materiell-rechtlicher Einwendungen gegen einen Titel in der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVAG § 12; EuGVVO Art. 38, Art. 43, Art. 45
    Vollstreckbarkeit einer ungarischen Scheidungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 82
  • FamRZ 2007, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 670/05

    Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2006 - 21 U 984/06
    - da dieses an sich durch den EG-Beitritt Ungarns unberührte (vgl. Gottwald in Anmerkung zu der Entscheidung des Senats vom 9. November 2005 - FamRZ 2006, 563) Übereinkommen nur für gerichtliche Entscheidungen, nicht aber für Vergleiche u.ä.

    Der Wert des Beschwerdeverfahrens bestimmt sich nach dem Wert des für vollstreckbar erklärten Anspruchs (OLG Dresden, FamRZ 2006, 563).

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 W 23/06

    Zur Vollstreckbarkeitserklärung einer durch polnisches Gericht titulierten

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2006 - 21 U 984/06
    Das OLG Düsseldorf hat sich mit Beschlüssen vom 1. März 2005 (NJW-RR 2005, 933 ) und vom 3. Februar 2006 (FamRZ 2006, 803 ) der letztgenannten Auffassung insoweit angeschlossen, als zumindest eine unstreitige Erfüllung nach Erlass der ausländischen Entscheidung vom Schuldner im Rahmen des § 12 AVAG auch nach In-Kraft-Treten der EuGVO dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung entgegengehalten werden könne.
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2005 - 3 W 335/04

    Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils nach

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2006 - 21 U 984/06
    Das OLG Düsseldorf hat sich mit Beschlüssen vom 1. März 2005 (NJW-RR 2005, 933 ) und vom 3. Februar 2006 (FamRZ 2006, 803 ) der letztgenannten Auffassung insoweit angeschlossen, als zumindest eine unstreitige Erfüllung nach Erlass der ausländischen Entscheidung vom Schuldner im Rahmen des § 12 AVAG auch nach In-Kraft-Treten der EuGVO dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung entgegengehalten werden könne.
  • OLG Koblenz, 05.04.2004 - 11 UF 43/04

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2006 - 21 U 984/06
    Dieser Auffassung hat sich das OLG Koblenz (OLGR 2005, 276) ohne Einschränkung angeschlossen: Das innerstaatliche (Durchführungs-)Recht könne Vorschriften des höherrangigen Gemeinschaftsrechts nicht derogieren.
  • OLG Koblenz, 30.12.2010 - 5 W 71/09

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils aufgrund von Steuerschulden einer

    dd) Soweit der Antragsgegner sein Vorbringen im Schriftsatz vom 15.11.2010 dahin zu ändern versucht, dass die Verjährung erst zum 31.12.2008, d.h. erst nach Erlass des polnischen Versäumnisurteils, eingetreten sei, ist er nach § 12 AVAG präkludiert, denn im Anwendungsbereich der EuGVVO können nachträglich entstandene materiell-rechtliche Einwendungen nur berücksichtigt werden, wenn sie unstreitig oder liquide sind (BGH, B. v. 14.3. 2007, XII ZB 174/04 , EuZW 2007, 445, 447; OLG Dresden NJW-RR 2007, 82, 83 [OLG Dresden 14.07.2006 - 21 U 984/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 933, 934 f. [OLG Düsseldorf 01.03.2005 - I-3 W 335/04] ; Zöller/Geimer, 28. Aufl., Anh. III § 12 AVAG Rn. 4; Musielak/Lackmann, 7. Aufl., § 12 AVAG Rn. 2).
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